Finanzierung

Grundlagen der Finanzierung und Kostenverteiler

Gemäss kantonalem Gewässerschutzgesetz (KGSchG) Art. 21 Abs. 1 ist die Abwasserentsorgung über kostendeckende Gebühren zu finanzieren. Nach eingehender Prüfung von elf Gebührenmodellen wurde der Verteilerschlüssel gemäss Verbandsstatuten ARO Art. 38 und 39 gewählt.

Art. 38:
Bau und Planung = 50 % der Abwassermenge der letzten fünf Jahre + 50 % des Gebäudeversicherungswerts

Art. 39:
Betrieb = 70 % der Abwassermenge im Abrechnungsjahr und 30 % des Gebäudeversicherungswerts im Abrechnungsjahr

Dies ergibt bei einem Kreditbetrag von 76.5 Mio. (inkl. MwSt.) folgende Belastung der Gemeinden:

Berechnung Kostenverteiler Bau und Planung (2017 – 2021)

 

Investitionskostenanteil pro Gemeinde und Jahr

Jährliche Betriebskosten pro Gemeinde (ab 2021)

Zusammensetzung der Kosten für die Abwasserreinigung auf Gemeindestufe

Die jährlichen Kosten für den Unterhalt der Kanalisation sind höher als jene für den Betrieb der ARA.

Von den jährlichen Kosten für die Abwasserreinigung entfallen CHF 68 auf die ARA und CHF 104 auf die Kanalisation.