Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was geschieht, wenn die Bevölkerung der Verbandsgemeinde über 90’000 Einwohnerwerte steigt?

Die geplante ARA Oberengadin ist modular aufgebaut, sie kann mit wenig Aufwand auf die veränderten Verhältnisse, so auch auf eine grössere Einwohnerzahl, ausgebaut werden.


Was geschieht, wenn die gesetzlichen Vorgaben verschärft werden?

Die ARA Oberengadin ist modular aufgebaut. Dies ermöglicht es mit wenig Aufwand, allfälligen sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können.


Kann die ARA so ausgebaut werden, dass das Abwasser von Mikroverunreinigungen gereinigt wird? Mit welchen Konsequenzen wäre dies verbunden?

Die Platzverhältnisse sind so, dass ein Ausbau möglich ist. Es muss nach dem heutigen Wissensstand mit zusätzlichen Jahreskosten von ca. 1.2 Mio. CHF gerechnet werden.


Wie ist die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem ARO?

Die Gemeinden sind für den Ausbau und Unterhalt sowie die Erneuerung des kommunalen Kanalisationsnetzes verantwortlich. Im Weiteren obliegt ihnen die Verantwortung der Ableitung des Abwassers bis in das Anschlusswerk zum Ableitungskanal. Den Gemeinden obliegt die Sicherstellung der Finanzierung der Abwasserentsorgung. Die ARO ist für die Abwasserreinigung zuständig, das heisst ihr obliegt der Betrieb der ARA Oberengadin mit den Sammelkanälen des ARO.


Was geschieht mit der bestehenden Zweckgemeinschaft bzw. den bestehenden Verbänden (AVO, Zweckgemeinschaft Bever, Samedan, Furnatsch)?

Die Zweckverbände werden gemäss Beschluss der betreffenden Gemeinden, gemäss Art. 49 der Verbandsstatuten des ARO, spätestens in 5 Jahren nach der Inbetriebnahme der ARA Oberengadin, aufgehoben.


Was geschieht bei den bestehenden ARA Staz und Sax mit dem Gelände, auf dem sie stehen?

Die bestehenden ARAs Staz und Sax werden nach Inbetriebnahme der ARA Oberengadin ausser Betrieb genommen. Sowohl auf dem Areal der ARA Staz sowie auch auf dem Areal der ARA Sax werden vom ARO bestehende unterirdische Becken als Regenrückhaltebecken umgenutzt. Über die Weiterverwendung der ARA-Areale haben die betreffenden Trägergemeinden zu befinden. Das Areal der ARA Furnatsch wird von der ARA Oberengadin beansprucht.


Wie hoch sind die Kosten pro m3 Abwasser pro Einwohner?

Die Kosten je m3 sind stark von der Abwassermenge und damit vom Fremdwasseranteil (stetig fliessendes, unverschmutztes Abwasser) und vom Meteorwasseranteil (Regen, Schmelzwasser, etc.) beeinflusst. Bei einer Abwassermenge von 5.0 Mio. m3 betragen die Betriebskosten CHF 0.34/m3 bis CHF 0.38/m3 und die Jahreskosten CHF 1.25 /m3 (gerechnet mit den Jahreskosten aus der oben erwähnten Vergleichsstudie).


Wie können die Gemeinden Einfluss auf die Kosten nehmen?

Die Gemeinden können mit einer konsequenten Trennung des verschmutzten Abwassers vom Meteorwasser (Regen- und Schmelzwasser) die Kosten wesentlich reduzieren.


Wie werden die Arbeiten vergeben?

Die Arbeiten unterliegen der Submissionsgesetzgebung des Kantons Graubünden und sind damit öffentlich auszuschreiben. Rund 60 % der Arbeiten können bei entsprechenden Angeboten im Oberengadin vergeben werden.


Was geschieht mit dem Deponieabwasser?

Das Deponieabwasser ab der Deponie Sass Grand in Bever wird weiterhin in den Ableitungskanal geleitet und damit in der ARA Oberengadin gereinigt.


Was geschieht mit der LESA Schotte?

Der LESA (Latteria Engiadinaisa SA) wird es möglich sein, die Schotte in der ARA Oberengadin abzuliefern.


Wie ist das Verkehrsaufkommen während dem Bau?

Der Baustellenverkehr wird im Kreisverkehr geführt. Der Transport von allfälligem Aushub kann über die Erschliessungsstrasse direkt auf die Deponie Bos-chetta Plauna gebracht werden. Die weiteren Fahrten werden sich auf die Bauzeit von 4 Jahren gut verteilen.


Stimmt es, dass die ARA Oberengadin nach der ARA Chur als zweite Anlage im Kanton, mit einer Auflage für eine Elemination der Mikroverunreinigung des Bundes oder des ANU rechnen muss? Wenn Ja: Wann? Investitionskosten der Anlage in CHF? Betriebskosten pro m3/a?

Damit ist in näherer Zukunft und nach heutigem Stand der Dinge nicht zu rechnen. Die Investitionskosten für die Anlagen zur Elimination von Mikroverunreinigungen dürften sich auf ca. CHF 12 Mio. (Kostenschätzung +/-25%) belaufen. Die Betriebskosten sind sehr stark von der Verfahrenswahl und Verfahrensführung abhängig. Es muss mit ca. CHF 0.1 bis 0.2 /m3 Abwasser oder Jahreskosten von CHF 15.— bis 25.—/EW gerechnet werden (grobe Schätzungen!).


 

Bringt die ARA Oberengadin eine Verbesserung für den Gewässerschutz?

Ja. Die Reinigungsleistung der ARA Oberengadin wird aufgrund ihrer Grösse und der konsequenten Zweistrassigkeit und dem Ausbau auf Nitrifikation besser sein. Deshalb kann von einem deutlichen Gewinn für den Gewässerschutz ausgegangen werden.