Gründung

Gründung des Verbandes Abwasserreinigung Oberengadin ARO

2011 gründeten die Gemeinden St. Moritz, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, La Punt Chamues-ch, Madulain, Zuoz und S-chanf den Verband Abwasserreinigung Oberengadin (ARO) als Gemeindeverband im Sinne von Art. 50 Abs. 1 lit. b und Art. 51 ff. des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden. Der Verband bezweckt die Sammlung und Reinigung der Abwasser der Mitgliedsgemeinden und der damit verbundenen Tätigkeiten. Er kann weitere Aufgaben im Bereich der Abwasserbehandlung übernehmen und bezweckt zudem den Betrieb einer Kadaversammelstelle für die Mitgliedsgemeinden. Dem Verband können weitere Aufgaben ausserhalb der Zweckbestimmung durch die Gemeinden übertragen werden. Der Verband ist so organisiert, dass den Gemeindeversammlungen bzw. der Urnenabstimmungen der Verbandsgemeinden die wichtigsten Entscheidungen zukommen. Dies gilt insbesondere für Beschlussfassungen über die Änderung der Statuten, für Anträge und Beschlüsse, die von der Delegiertenversammlung den Gemeinden zur Abstimmung vorgelegt werden, sowie für Investitionen von mehr als 5 Mio. Franken.

Stimmverteilung in der Delegiertenversammlung des Verbandes Abwasserreinigung Oberengadin ARO

Für die Beschlussfassung von Investitionen von über CHF 5 Mio. bedarf es der Zustimmung einer Mehrheit der Mitgliedsgemeinden. 

Der Delegiertenversammlung obliegt insbesondere die Wahl des Vorstands und der Geschäftsprüfungskommission, der Revisionsstelle sowie die Beschlussfassung bzw. die Antragstellung zuhanden der Verbandsgemeinden.

Dem Vorstand obliegt die Oberleitung des Verbands und insbesondere die Vorbereitung der Geschäfte der Delegiertenversammlung und der Vollzug deren Beschlüsse.

Die Erstellungskosten der ARA Oberengadin werden zwischen den Mitgliedsgemeinden zu 50 % gemäss den Abwassermengen der letzten fünf Jahre, die dem Kreditbeschluss vorausgehen sowie zu 50 % gemäss Gebäudeversicherungswert aller Liegenschaften in den betreffenden Gemeinden verteilt. Die Betriebskosten werden zu 70 % aufgrund der angelieferten Abwassermengen und zu 30 % des Gebäudeversicherungswertes aufgeteilt. Aufgrund des derzeitigen Stands ergibt dies die Aufteilung der Kosten gemäss Art. 38 der Verbandsstatuten, Kostenverteiler für Investitionen.

Gemäss revidiertem Art. 41 der Verbandsstatuten – dieser wurde mittlerweile von der Mehrheit der Mitgliedsgemeinden genehmigt – kann der Vorstand auf Gesuch einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden deren Investitionsbeiträge über Bankdarlehen finanzieren. Diese Bankdarlehen dürfen 70 % des von der betroffenen Gemeinde zu leistenden Investitionsbeitrags nicht überschreiten und sind längstens innert 20 Jahren linear zu amortisieren.

Art. 41 der Statuten des ARO / Finanzierung:

1. Der Verband belastet die erforderlichen Geldmittel direkt den Gemeinden. Die Finanzierung obliegt grundsätzlich den Mitgliedsgemeinden. Diese haben die Gebühren festzulegen.

2. Der Vorstand des Verbands kann auf Gesuch einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden deren Investitionsbeiträge über Bankdarlehen finanzieren. Diese Bankdarlehen dürfen 70 % des von der betreffenden Gemeinde zu leistenden Investitionsbeitrags nicht überschreiten und sind längstens innert 20 Jahren linear zu amortisieren. Sämtliche Finanzierungskosten wie Zinsen, Amortisationen etc. sind der betreffenden Gemeinde zu belasten. Diese Fremdfinanzierungen sind in der Rechnung des ARO mit Angabe der betreffenden Gemeinde auszuweisen. Die Gemeinde, die diese Fremdfinanzierungen beansprucht, hat gegenüber dem Vorstand des ARO den Nachweis zu erbringen, dass die zu leistenden Amortisationen und Zinszahlungen über Gebührenerträge abgedeckt sind. Die Haftung richtet sich nach Art. 45 der Statuten.

Art. 45 der Verbandsstatuten:

Die Gemeinden haften für Verbindlichkeiten des Verbands im Rahmen ihrer Beitragspflicht. Dies bedeutet, dass keine solidarische Haftung der Gemeinden besteht. 

 


 

Beschlussfassung über den Kredit von CHF 5 Mio. inkl. MwSt. für die Erarbeitung eines Bauprojekts inkl. Kostenvoranschlag für die regionale ARA in S-chanf

2011 stimmten alle Verbandsgemeinden dem Projektierungskredit von CHF 5 Mio. inkl. MwSt. für die Erarbeitung eines Bauprojekts inkl. Kostenvoranschlag mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 % zu. Dieser Kredit umfasst die Grundlagenbeschaffung (hydraulische Belastungen, Datenerhebungen bei den Gemeinden, biologische Belastungen, Bedürfnisse der Gemeinden, etc.), die Verfahrensevaluation sowie die Erarbeitung eines Vorprojekts und eines Bauprojekts. Im Zuge der Planung hat sich die erwartete Komplexität des angegangenen Projektes bestätigt. Insbesondere das Zusammenspiel der zahlreichen Fachleute (Verfahrensingenieure, Statiker, Elektroplaner, Heiz-, Klima- und Lüftungsplaner, Umweltingenieure, Architekten, etc.) stellte eine grosse Herausforderung dar. Der Vorstand ist der Überzeugung, dass sich die Aufwendungen gelohnt haben, können im Endeffekt dank der sorgfältigen Planung, Kosten bei den Investitionen wie auch beim späteren Betrieb eingespart werden. Der gewährte Kredit über CHF 5 Mio kann eingehalten werden.

Zusammenfassung der wesentlichen Planungsschritte:

  • Erarbeiten der Projektgrundlagen
  • Definition der Leitsätze, nämlich:
    • funktionales, flexibles, modulares Anlagekonzept
    • Wirtschaftlichkeit, Kostenbewusstsein
    • vernetzte, abgeschlossene und innovative Planung vor Baubeginn
    • Energieeffizienz
    • Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
  • Submission Bauherrenberater
  • Evaluation Reinigungsverfahren
  • Submission Gesamtplaner
  • Auswahl Architekt
  • Ausarbeitung Vor- und Bauprojekt mit Kostenvoranschlag
  • Klärung Randbedingungen wie Eigentumsverhältnisse, Bewilligungsfähigkeit etc.
  • Risikoanalysen, Umweltverträglichkeitsbericht
  • Vergleich der Varianten «zentrale ARA Oberengadin» versus «dezentrale ARAs».

Die Ingenieurgemeinschaft ARA Oberengadin (IG AO) bestehend aus Hunziker Betatech AG, Zürich und Toscano AG, Chur/Pontresina erhielt im Juli 2014 den Zuschlag als Team für die Gesamtplanung und hat kurz darauf die Projektierung in Angriff genommen.

 

Hier die Statuen und Reglemente der ARO herunterladen

Die ARO wurde 2011 gegründet.

Aufteilung der Erstellungskosten: 50% Abwassermenge, 50% Gebäudeversicherungswert.

Für die Planung der ARA Oberengadin wurden CHF 5 Mio aufgewendet.